Rota-Virus & Co. – wann übernimmt die Krankenkasse die Impfkosten?

Über die letzten Jahre halten Grippewellen Hausärzte und Spitäler gleichermassen in Atem, wobei nicht immer saisonale Erscheinungen vorliegen. Das Rota-Virus gehört zu den häufigsten, ganzjährig auftretenden Viren von Kleinkindern, das seit Jahren für zahlreiche Hospitalisierungen im Kindesalter verantwortlich ist.

Die Ansteckungsgefahr ist gross, zudem sind die Kinder langwierig mit Durchfällen, Fieber und allgemeiner Übelkeit belastet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Kinder gegen das Rota-Virus zu impfen, allerdings befindet sich die Erkrankung nicht im nationalen Impfplan. Und genau dies wäre eine Grundlage, damit die Krankenkasse die Kosten für diese Schutzimpfung übernähme und die sinnvolle Vorbeugung nicht aus finanziellen Gründen ausgelassen würde.

Kinderkrankheiten durchdacht und flächendeckend entgegenwirken

Auswertung für das letzte Jahrzehnt haben gezeigt, dass bei einer Einweisung von Kindern mit Brechdurchfall in neun von zehn Fällen das Rota-Virus verantwortlich ist. Für andere Kinder, die sich im gleichen Spital mit einer anderen Erkrankung befindet, kann es durch das hochansteckende Virus zu einer zusätzlichen Belastung kommen. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen hat sich aktuell noch einmal intensiver mit dem Thema Rota-Virus befasst und spricht von einer regelrechten Durchseuchung der schweizerischen Bevölkerung. Selbst Babys sind nicht selten schon vom Virus betroffen, der je nach Gesundheit des Kleinkindes zu einer lebensbedrohlichen Gefahr werden kann.

Die Kommission verleiht ihrem Vorschlag deshalb Nachdruck, dem Rota-Virus einen festen Platz im nationalen Impfplan einzuräumen und hierdurch eine obligatorische Schutzimpfung einzuführen. Dies hat sich in anderen Bereichen von Mumms bis Kinderlähmung als erfolgreich erweisen und dafür gesorgt, dass Erkrankungen dieser Art in Mitteleuropa äusserst selten sind oder fast als ausgerottet gelten. Auch in Nachbarländern wie Frankreich oder Deutschland gibt es entsprechende Empfehlungen, eine Impfung gegen Rota-Viren in den nationalen Impfplan aufzunehmen. Die vorbeugende Massnahme lässt sich als Schluckimpfung durchführen, so dass Kindern der gefürchtete Stich mit der Spritze erspart bleibt und eine sehr einfache Impfpraxis umgesetzt werden kann.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse meist gegeben

Auch wenn die Impfung auf freiwilliger Basis bereits möglich ist, lassen die meisten Familien den Kostenaspekt in ihre Entscheidung einfliessen. Ein Serum zur Schutzimpfung unabhängig von der Art der Erkrankung ist vergleichsweise teuer, wenn dieses aus privater Tasche gezahlt werden muss. Die Kommission macht sich deshalb im gleichen Zuge dafür stark, dass die Krankenkasse die Kosten für die Schutzimpfung übernimmt. Dies ist bereits heute für eine grosse Zahl anderer Impfungen etabliert, sofern diese dem grundlegenden Schutz von Kindern und Erwachsenen dienen. Freiwillig wird die Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen, sofern das Rota-Virus nicht im nationalen Impfplan steht.

Anders sieht es bei der Kostenübernahme für Impfungen aus, die keinen flächendeckenden Schutzcharakter besitzen und auf Einzelrisiken eingehen. Der klassische Fall sind Schutzimpfungen vor Reisen in exotische Länder, in denen Erreger und Viren zu finden sind, die es in der Schweiz nicht gibt. Teure Impfkosten für diese speziellen Gefahren werden von der Krankenversicherung nicht auf die Gesamtheit der Mitglieder abgewälzt und dementsprechend vom versicherten Mitglied selbst zu tragen. Wer dies bei seinen Reisevorlieben nicht dauerhaft privat zahlen möchte, findet bei einzelnen Krankenkassen eine Zusatzversicherung, die solche Sonderkosten übernimmt und deren fortlaufende Beiträge niedriger als die regelmässigen Impfkosten sind.



Vor- und Nachteile einer Impfung individuell abschätzen

Ähnlich wie bei anderen Schutzimpfungen gibt es auch beim Rota-Virus Kritiker, die eine flächendeckende Impfung nicht befürworten. Da jedes Serum zu individuellen Nebenwirkungen führen kann, sollten Eltern genau überlegen, ob ihnen der Schutz ihres Nachwuchses wichtig ist oder dies als übervorsichtige Massnahme bewertet wird. Ausserdem stossen sich viele Kritiker daran, dass die flächendeckende Impfung aller Kinder hauptsächlich finanziell begründet wird, um den Spitälern in der Schweiz teure Unterbringungs- und Behandlungskosten zu ersparen. Wer überfüllte Kinderstationen kennt, bei denen ein Grossteil der Patienten über den Rota-Virus verfügt, wird das Argument des Kostenvorteils nicht eingeschränkt gelten lassen.

 

Oberstes Bild: © Yuganov Konstantin – shutterstock.com

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