Wohnungsübergabe – Tipps für die Abschlussreinigung

Haben Sie den Umzug in Ihr neues Zuhause geschafft, bleibt noch, die alte Wohnung in einen guten Zustand zu versetzen. Das heisst, dass Ihr Nachmieter unvermittelt einziehen kann. Es ist eine gründliche Reinigung vorzunehmen. Sie können das entweder selbst oder durch ein professionelles Unternehmen erledigen lassen. Wenn Sie die folgenden Hinweise beachten, wird die Wohnungsübergabe sicher ein Erfolg.

Grundsätzlich regelt der Mietvertrag, was und wie sauber die bisherige Wohnung geputzt werden muss. Einleuchtend ist, dass Ihr Nachmieter einfach ein sauberes Heim vorfinden sollte, das umgehend zur Verfügung steht. Wenn Sie sich dazu entschliessen, die Wohnung selbst zu reinigen, denken Sie daran, sich ausreichend Zeit zu lassen. Zum einen ist der Aufwand meist erheblich und immer grösser als erwartet, zum anderen lassen Sie damit den Vermieter erkennen, dass Sie die Sache ernst nehmen.

Wenn Sie ein gesondertes Reinigungsunternehmen mit dem Putzen beauftragen, gilt, mehrere Angebote einzuholen und sie entsprechend zu vergleichen. Seriöse Firmen erkennen Sie daran, dass diese erst nach einer Wohnungsbesichtigung offerieren und festlegen, was alles zu tun ist. Wichtig ist hier ein Pauschalpreis, der klarstellt, dass eventuell erforderliche Nachreinigungsarbeiten von diesem Unternehmen erbracht werden und Sie nicht selbst noch Hand anlegen müssen. Im Fachjargon heisst diese Klausel Abnahmegarantie. Sie sollte in Ihrem Vertrag mit der Reinigungsfirma unbedingt enthalten sein.


Grundsätzlich regelt der Mietvertrag, was und wie sauber die bisherige Wohnung geputzt werden muss. (Bild: Kzenon / Shuttertock.com)


Einheitlich gefasste Reinigungsvorgaben

Was wie gereinigt werden muss, bevor in die Wohnung der nächste Mieter hineindarf, ist genau geregelt. Dabei ist es unerheblich, ob sie durch Sie selbst oder durch eine Reinigungsfirma geputzt wird. Es gehört unter anderem aber dazu, dass Böden, Fliesen und Flächen aus Kunstharz gründlich abgewaschen und gewischt werden müssen. Sollten Teppiche auf den Böden liegen, müssen diese gründlich gereinigt werden. Auch Fenster- und Türscheiben aus Glas sollen sowohl beidseitig von Schmutz und Staub befreit werden. Auch die jeweiligen Simse müssen gereinigt sein. Soll Inventar in der Wohnung bleiben, muss dieses gesäubert und poliert werden, bei Schränken und Highboards gilt dies sowohl für innen als auch für aussen.

Bleibt die Kücheneinrichtung drin, haben Sie sämtliche dort bleibenden Küchenapparate gründlich von Schmutz zu befreien. Auch Herd und Dampfabzug gehören einer gründlichen Reinigung unterzogen, der Filter des Abzuges sollte gewechselt werden.

Armaturen in Küche und Badezimmer müssen entkalkt werden, denn sie sollen wieder in altem Glanz erstrahlen und einen sauberen Gesamteindruck hinterlassen. Ist in Bad oder Küche ein Ablauf verstopft oder nicht mehr gut durchlässig, empfiehlt sich eine extra Reinigung. So sorgen Sie fairerweise dafür, dass der neue Mieter nicht gleich mit einer Rohrverstopfung konfrontiert wird.

Abgabezustand der Wohnung

Um sich spätere Reklamationen zu ersparen, ist es wichtig, dass der Übergabezustand der Wohnung dem Anfangszustand gleicht. Sie haften zwar nicht für eine natürliche Alterung und Abnutzung, was zum Beispiel die Bausubstanz oder sonstige Gegebenheiten anbetrifft, aber kleinere Beschädigungen müssen Sie beheben. Haben Sie die Wohnung in der Region Baselland oder der Stadt Basel gemietet, ist im Mietvertrag bereits eine Pauschale für die Endreinigung einbezogen. Dort können Sie den Schlüssel gleich nach Heraustragen des letzten Umzugskartons abgeben.

Bevor Sie den Putzvorgang in der alten Wohnung abschliessen, sollten Sie Folgendes prüfen: Kleine selbst verursachte Mängel wie die Dübellöcher für die Bilder an der Wand oder auch Nagellöcher und Reste vom Klebstoff der Poster im Kinderzimmer müssen ausgebessert bzw. gründlich entfernt sein. Sollte der Küchenherd nicht funktionieren, die Einbauküche aber zur Grundausstattung dieser Wohnung gehören, sind Sie verpflichtet, für einen einsatzfähigen Ersatz zu sorgen.



Bunt gestrichene oder von den Kinder während des Heranwachsens bemalte Wände sollten wieder weiss gestrichen werden – oder Sie klären mit der Hausverwaltung und Ihrem Nachmieter ab, ob der nicht etwaig sowieso andere Pläne für die Wandgestaltung hat. Ist dies der Fall, sollten Sie es sich wegen der Vermeidung späterer Reklamationen aber schriftlich geben lassen.

Wenn endlich die alte Wohnung blitzblank geputzt ist, können Sie mit ruhigem Gewissen einen Abschiedsrundgang machen, um dann den Schlüssel zu retournieren. Denn in saubere Räume kann der Nachmieter ebenso freudig einziehen wie Sie in Ihr neues Zuhause. Das Kapitel ehemalige Wohnung ist dann mit der abschliessenden Rückzahlung Ihrer Kaution durch den alten Vermieter endgültig erledigt.

 

Oberstes Bild: Das letzte Kapitel beim Umzug – das Putzen und die Übergabe der alten Wohnung. (© bikeriderlondon / Shutterstock.com)

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