So geht der Umzug in die Schweiz reibungslos über die Bühne

Die Schweiz ist für die EU-Bürger eines der beliebteste Auswanderungsländer, da gerade ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz gute Chancen am Arbeitsmarkt haben. Wer einen Umzug seines gesamten Wohnsitzes in die Schweiz plant, sollte sich vorab genau über die Anmelde- und Arbeitsbedingungen in die Schweiz informieren.

Entscheidend sind ein Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmer und ein Schweizer Mietvertrag, da beide Dokumente für die Aufenthaltsbewilligung und die Deklaration bei der zuständigen Zollbehörde wichtig sind.

In der Schweiz sind eine 42-Stundenwoche und ein vierwöchiger Jahresurlaub gesetzlich geregelt. Einzelne Details wie zum Beispiel ein 13. Gehalt können mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden.

Das Anmeldeverfahren in der Schweiz

Sobald Ihnen ein gültiger Schweizer Mietvertrag und Arbeitsvertrag mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen vorliegen, sollten Sie sich innerhalb von acht Tagen bei einem Einwohnerkontrollamt in der zuständigen Wohnsitzgemeinde anmelden. Je nach Kanton werden die Einwohnerkontrollämter auch als Kreisbüro oder Einwohnerdienst bezeichnet, die alle mit dem deutschen Einwohnermeldeamt zu vergleichen sind. Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Reisepass, Passfoto, Arbeits- und Mietvertrag. Nach der Anmeldung erhalten Sie als ausländischer Arbeitnehmer eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die zukünftige Arbeitsaufnahme in der Schweiz.


Vor einem Umzug in die Schweiz gibt es einiges zu beachten. (Bild: © niyazz – fotolia.com)

Welche Aufenthaltsbewilligungen gibt es in der Schweiz?

Die Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz werden nach verschiedenen Kriterien vergeben. Ausländische Arbeitnehmer erhalten fast immer eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie L oder B als Ausländerausweis ausgehändigt. Für weitere Familienmitglieder muss ebenfalls ein separater Antrag für die Aufenthaltsbewilligung gestellt werden. Nachfolgend die einzelnen Aufenthaltsbewilligungen im Detail.

  • Bewilligung B mit Arbeitserlaubnis: Diese Aufenthaltsbewilligung wird auf 5 Jahre ausgestellt, wenn ein gültiger, mindestens einjähriger Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen vorgelegt wird.
  • Bewilligung C: Wenn Sie einen ununterbrochenen und regulären Aufenthalt in der Schweiz von fünf Jahren nachweisen können, erhalten Sie eine zeitlich unbegrenzte Aufenthaltsbewilligung.
  • Bewilligung G: Diese Aufenthaltsbewilligung gilt für Grenzgänger. Unter einem Grenzgänger versteht man einen Arbeitnehmer, der in der Schweiz arbeitet, seinen Wohnsitz aber in einem grenznahen Staat innehat und mindestens einmal pro Woche an den fiskalischen Wohnsitz zurückkehrt.
  • Bewilligung L: Diese Aufenthaltsbewilligung ist befristet und gilt weniger als ein Jahr.

Die wichtigen Zollvorschriften

Wenn Sie einen Umzug mit Ihrem kompletten Hausstand in die neue Heimat Schweiz durchführen wollen, dann müssen Sie das sogenannte Übersiedlungsgut bei der zuständigen Zollbehörde deklarieren. Hierfür müssen Sie eine Liste erstellen, in der alle einzuführenden Gegenstände komplett aufgelistet werden.



Besonders wichtig ist die Voraussetzung, dass alle persönlichen Gegenstände vor der Einfuhr mindestens sechs Monate lang benutzt wurden und auch weiterhin in der Schweiz verwendet werden. Mit dieser Regelung will man verhindern, dass bei den zu deklarierenden Gegenständen unverzollte Neuwaren durch einen privaten Umzug in die Schweiz gelangen. Achten Sie bei ihrem Umzug auf die Öffnungszeiten des Zolls, da nur innerhalb der behördlich angegebenen Öffnungszeiten für Handelswaren Ihr Zollgut in die Schweiz deklariert werden kann.

 

Oberstes Bild: © Kurhan – fotolia.com

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