VSV/Kolba: OGH verweigert Schadenersatz für Ischgl 2020

Wien (ots) –

Kein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH führt zur Staatshaftung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) veröffentlicht auf seiner Web-Site, dass den Bund keine Haftung für das Multiorgan versagen in Ischgl 2020 treffen würde. Er bestätigt die Ersturteile, wonach das Epidemiegesetz nur die Allgemeinheit schütze und nicht den Einzelnen. Der OGH berücksichtigt in seiner Veröffentlichung nicht, dass die Kläger sich auch auf die EU-Grundrechte-Charta berufen haben und dazu eine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) notwendig wäre.

„Diese Abfuhr für Geschädigte aus 45 Nationen ist eine tiefe Enttäuschung für diese, die durch die Fehler der Behörden in Tirol zum Teil schwere Schäden erlitten haben,“ empört sich Peter Kolba, Chefjurist des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Das Urteil ist ein Freibrief für Behörden, die während einer Pandemie nunmehr jeden Unsinn machen können, der ihnen einfällt.“

„Wir werden das Urteil, wenn es uns im Volltext vorliegt, genau analysieren und ziehen in Erwägung gegen die Republik Österreich nun mit einer Staatshaftungsklage vorzugehen.“

Pressekontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, + 436602002437

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