Zahlt Krankenkasse Folgekosten bei Komasaufen und misslungener Schönheitsoperation?

Die Schweizer Politik setzt sich derzeit mit der Frage auseinander, inwiefern ärztliche Folgekosten bei Eigenverschulden oder einer misslungenen Schönheitsoperation von der Krankenkasse übernommen werden sollen.

Kommt die Krankenkasse beispielsweise für die Kosten der ärztlichen Versorgung im Falle des mutwilligen Trinkens bis ins Koma, dem sogenannten Komasaufen, auf? Und werden die Nachbehandlungskosten einer missglückten Schönheits-OP, die ohne medizinische Notwendigkeit erfolgte, von der Krankenkasse übernommen?

Kein Spass: zumeist Jugendliche saufen sich ins Koma

Meist sind es junge Menschen, die beim Komasaufen unkontrollierte Mengen Alkohol konsumieren. Die Folge ist häufig eine lebensgefährliche Alkoholvergiftung mit Noteinlieferung ins Krankenhaus und stationärer Aufnahme. Da die entstehenden Kosten Ergebnis eines unverantwortlichen Verhaltens sind, wurde in der Vergangenheit oftmals diskutiert, ob sie von der Krankenkasse übernommen werden sollten. Wie das Magazin Blick nun berichtete, hat die Politik nun entschieden: Zukünftig sollen Komasäufer die Kosten selbst tragen. Eine Entscheidung, die die Krankenkassen entlastet.

Geplante Ausnahmeregelungen zum Versichertenschutz

Der Entwurf beinhaltet jedoch auch verschiedene Ausnahmeregelungen. So sind Menschen, die eine Alkoholerkrankung haben und abhängig sind, von der Gesetzesentscheidung nicht in vollem Umfang betroffen. In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse weiterhin die Kosten, damit die Betroffenen medizinisch abgesichert sind und ihre Heilungschancen nicht verlieren. Die Neuregelung tritt ebenfalls dann nicht in Kraft, wenn kein Eigenverschulden vorliegt.


Zahlt die Krankenkasse verpfuschte Schönheitsoperationen? (Bild: © Grzegorz Kwolek – Fotolia.com)

Erneute Prüfung nach fünf Jahren

Die Kommission fordert, dass der Bundesrat die Ergebnisse nach fünf Jahren wissenschaftlich überprüfen lässt und dann neu entscheiden soll, so das Magazin Blick. Fraglich ist, ob Komasäufer angesichts der ihnen drohenden Kosten ihr Verhalten tatsächlich unterlassen werden. Das wird die Zukunft zeigen – in jedem Fall aber profitieren die Krankenkassen von der sie entlastenden Regelung.

Risiko Schönheits-OP: Wer zahlt Folgekosten bei Kunstfehlern?

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Schönheitsoperation, die jedoch wie jeder Eingriff viele Risiken beinhaltet. Dies betrifft auch mögliche Behandlungsfehler, die in der Folge hohe Kosten verursachen. Um die Übernahme dieser Folgekosten streiten sich die Betroffenen häufig mit ihrer Krankenkasse. Wie die Neue Züricher Zeitung berichtete, habe der Ständerat sich aber gegen das Prinzip der Verschuldung ausgesprochen. Zukünftig sollen die Kassen diese Kosten trotz Fremdverschulden übernehmen. Zuvor wurde vom Nationalrat das Begehren vorgetragen, dass die Patienten die Folgekosten gänzlich allein, also ohne Unterstützung durch die Krankenkasse, tragen sollten. Hiervon wären sämtliche Operationen betroffen gewesen, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig sind.



Kostenübernahme auch in Zukunft ein viel diskutiertes Thema

Die Beschlüsse zeigen: Auch in Zukunft wird die Kostenübernahme ein viel diskutiertes Thema bleiben, da in einigen Punkten ein Interessenskonflikt zwischen Versicherten und Krankenkasse besteht. Diesbezüglich ist die Politik gefordert, entsprechende Regelungen zu erlassen. Wenn Versicherte eigenverantwortlich auf ihre eigene Gesundheit achten, ist die Übernahme in den meisten Fällen gesichert. Wer jedoch wie beim Komasaufen vorsätzlich fahrlässig handelt, der erhält keine Unterstützung.

 

Oberstes Bild: © JiSign – Fotolia.com

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