29 Juni 2015

Umzug nach schweizerischem Recht und Gesetz

Das Ziel eines Umzuges ist das Beziehen einer neuen Mietwohnung. Dazu gehört der Abschluss eines Mietvertrages. Gleichzeitig endet der bestehende Mietvertrag. Das Zügeln ist also unmittelbar mit mehreren Verträgen verbunden, die abgeschlossen beziehungsweise eingehalten werden müssen. Für diejenigen, die zum ersten Mal im Leben in ihre eigene Mietwohnung einziehen, also einen Umzug organisieren, kann diese Situation durchaus stressig sein. Denn es gibt vielerlei zu beachten und zu bedenken. Abgeschlossen ist ein Umzug erst dann, wenn die bisherige Mietwohnung per Übergabeprotokoll abgenommen und darüber hinaus die gezahlte Mietkaution erstattet worden ist.

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