Zahlt Krankenkasse Folgekosten bei Komasaufen und misslungener Schönheitsoperation?

Die Schweizer Politik setzt sich derzeit mit der Frage auseinander, inwiefern ärztliche Folgekosten bei Eigenverschulden oder einer misslungenen Schönheitsoperation von der Krankenkasse übernommen werden sollen. Kommt die Krankenkasse beispielsweise für die Kosten der ärztlichen Versorgung im Falle des mutwilligen Trinkens bis ins Koma, dem sogenannten Komasaufen, auf? Und werden die Nachbehandlungskosten einer missglückten Schönheits-OP, die ohne medizinische Notwendigkeit erfolgte, von der Krankenkasse übernommen?

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