Achtung Fake-Shops! Augen auf beim Online-Kauf
Wetterau. Aus aktuellem Anlass warnt das Wetterauer Betrugskommissariat vor sogenannten „Fake-Shops“.
Was Sie beachten sollten, um betrügerischen Internethändlern nicht „auf den Leim zu gehen“, verrät dieser Artikel.
Beispiel
Als anschauliches Beispiel soll der erst wenige Wochenzurückliegende nachfolgende Fall dienen. Ein Ehepaar recherchierte im Internet nach einem Whirlpool und stiess auf der Homepage eines vermeintlichen Baumarktes alsbald auf ein verlockendes Angebot. Dort wurde ihr Wunschprodukt für unschlagbar günstige 306,07 EUR angeboten. Voller Vorfreude gab man die Bestellung auf, überwies den fälligen Betrag nichtsahnend an eine mit „IE“ beginnende Bankverbindung und wartete ungeduldig auf die bevorstehende Lieferung. Nachdem diese bislang noch immer nicht erfolgte, waren Ernüchterung und Loch im Geldbeutel letztlich gross. Die genannte Website ist nicht mehr aufrufbar.
Begriffsklärung
Unter dem Begriff versteht man gemeinhin Websites, die durch Straftäter in betrügerischer Absicht erstellt werden, um arglose Bürgerinnen und Bürger durch vermeintlich günstig offerierte Waren dazu zu ambitionieren, Bestellungen aufzugeben und so an deren Geld zu kommen. Die Lieferung des angeblichen Schnäppchens bleibt nach erfolgter Zahlung, zumeist per Vorkasse, dann regelmässig aus. Oftmals beobachtet wurden bisher, der jeweiligen Saison entsprechend, verstärkt nachgefragte Artikelangebote, die als Lockmittel genutzt werden. Im Frühjahr versuchten es die Betrüger beispielsweise mit auffallend preiswerten Sommerreifen; seit einiger Zeit wurden diese von Baumarktartikeln in mannigfaltiger Ausgestaltung abgelöst. Wohin der Trend im kommenden Herbst und Winter gehen wird, bisweilen dabei abzuwarten.
Kein Generalverdacht
Nun lässt die Tatsache der Existenz besagter Betrugsseiten zweifelsfrei nicht generell darauf schliessen, dass jede Inanspruchnahme eines verlockenden Angebotes zwangsläufig in einem Vermögensschaden enden muss. Nichtsdestotrotz rät die Polizei in diesem Zusammenhang zu besonderer Achtsamkeit. So ist ein scheinbar guter Deal oftmals tatsächlich zu schön, um wahr zu sein.
Zu beachten gilt insbesondere:
• Ist ein gefundenes Angebot auffällig attraktiv, so sollten Sie zumindest in Betracht ziehen, dass etwas nicht stimmen könnte.
• Suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten anderer Kunden
• Welche Zahlungsarten werden Ihnen zur Kaufabwicklung angeboten?
• Gibt es nur die Möglichkeit der Bezahlung per Vorkasse, gegebenenfalls an eine Bankverbindung ins Ausland?
• Besitzt die betroffene Homepage ein vollständiges Impressum? Die dort angegebene Firmenanschrift sollte mit der Länderkennung der IBAN abgeglichen werden!
• Lässt der Name des Shops auf einen deutschen Firmensitz schliessen?
• Kann anhand der aufgeführten International Bank Account Number (kurz: „IBAN“; zu Deutsch: internationale Bankkontonummer) nachvollzogen werden, in welches Land Ihre Zahlung erfolgen soll? Die ersten beiden Stellen der IBAN lassen einen Rückschluss auf ebendiese Fragestellung zu. So beginnen deutsche Bankverbindungen mit „DE“
• Besonders oft gingen Zahlungen an Fakeshops nach Irland (IBAN beginnt mit „IE“) und Spanien (IBAN „ES“), die in Deutschland ansässig zu sein vorgaben, wie die Ermittler feststellten.
• Im Umkehrschluss bedeutet das Vorliegen einer deutschen Bankverbindung jedoch nicht zwangsläufig, dass man sich zu hundert Prozent sicher fühlen kann. Es bestehen auch Möglichkeiten, Zahlungen ins Ausland weiterzuleiten.
• Um böse Überraschung so weit als möglich ausschliessen zu können ist zusammenfassend festzuhalten, dass man sich stets gründlich und umfassend informieren sollte, bevor eine Bestellung getätigt wird.
Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen – Pressestelle Wetterau
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