Das Messer als Gefahrenquelle in der Weihnachtszeit

Weihnachtszeit ist Schnittverletzungszeit. Um 40 Prozent nehmen dann Schnittverletzungen durch Messer zu. Unter Verursachungsverdacht stehen dabei auch Tannenbaum und Festtagsbraten.

Beim Zuschneiden des Tannenbaums oder beim Anschneiden einer Kerze sich in den Finger schneiden – weihnächtliche Vorkehrungen können ihre Tücken und Gefahren mit sich bringen. Davon zeugen die Unfallprotokolle der Schnittverletzungen im Dezember. Dort ist beispielsweise zu lesen: Der Verunfallte hat sich beim Einpacken von Geschenken mit dem Jagdmesser in die Hand geschnitten oder die Verunfallte hat beim Ausprobieren des neuen Messers einen Teil der Fingerkuppe abgeschnitten.


Grafik-Verletzte Körperteile (Grafik: © Suva)

Diese saisonalen Unfälle prägen auch die Statistik. Die Zahl der Nichtberufsunfälle mit einem Messer oder einem Cutter ist im Dezember um 40 Prozent höher als in den anderen Monaten. Sind es unter dem Jahr etwas mehr als 700 Fälle pro Monat, steigt diese Zahl im Dezember auf 1.000 an. Am meisten Unfälle ereignen sich an Heiligabend und am Weihnachtstag.

Tatort Küche

Rund die Hälfte der Unfälle mit einem Messer ereignet sich in der Küche. Unter anderem sind sie auf ein scharfes Fleischmesser oder ein ungeschicktes Hantieren mit dem Brotmesser zurückzuführen. Vor allem Männer verletzen sich an den Weihnachtstagen überdurchschnittlich oft. Während dem Jahr ist die Unfallhäufigkeit bei Frauen und Männern ähnlich. Frauen verunfallen mehrheitlich bei Küchenarbeiten, Männer bei anderen Tätigkeiten in Haus und Garten.

Je älter, desto grösser sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Felix Schmidli, Statistiker bei der Suva, stellt fest, dass jährlich bei 2 von 1.000 Beschäftigten eine Schnittverletzung durch ein Messer registriert wird. Im Alter ab 40 nimmt dieses Unfallrisiko ab.

Kostspielige Nachlässigkeit

Diese Auswertungen berücksichtigen die Nichtberufsunfälle von Angestellten in der Schweiz, die durch Hantieren mit einem Messer entstehen. Hausfrauen oder Kinder fliessen nicht in diese Erhebung ein, genauso wenig wie Rentnerinnen und Rentner. Erhoben werden die Fälle, in denen eine Unfallmeldung erfolgt. Das heisst, es fallen Heil- oder Taggeldkosten an, die im Schnitt bei über 1.200 Franken pro Fall liegen.

Diese Kosten können vermieden werden. Wer mithilft, dass Unfälle gar nicht erst geschehen, senkt damit die Kosten und trägt zu tieferen Prämien bei. Vor allem aber verhindert dies menschliches Leid und sorgt in diesem Fall für ein unfallfreies und hoffentlich frohes Weihnachtsfest.

 

Quelle: Suva
Artikelbild: © Westend61 Mareen Fischinger

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