10 August 2018

Liechtenstein: Bei der Verwendung von Drohnen geltende Bestimmungen beachten

Immer wieder gehen bei der Landespolizei Meldungen von Drohnen ein, durch welche sich Personen gestört oder gar belästigt fühlen. Die in Liechtenstein geltenden Bestimmungen scheinen nicht allen klar zu sein. Grundsätzlich richtet sich die Verwendung von Drohnen in Liechtenstein nach dem schweizerischen Luftfahrtrecht sowie dem liechtensteinischen Datenschutzrecht.

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