Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten: Weniger verbrauchen und Geld sparen

Schon seit 1998 verpflichtet die Europäische Union Hersteller und Händler dazu, Energieverbrauchsetiketten an ihren Geräten anzubringen. Doch viele Kunden sind von der komplexen Struktur dieser Etiketten verwirrt. Zwar ist es logisch, dass ein Gerät der Energieeffizienzklasse A weniger Strom verbraucht als ein Gerät der Klasse C oder G, die in der Praxis eingesparte Strommenge ist jedoch nicht immer sofort erkennbar. Unser Ratgeber gibt Aufschluss darüber, welcher Sinn und Unsinn hinter den Energieeffizienzklassen steckt, wie Sie als Verbraucher von der Kennzeichnung profitieren können und wie diese zu verstehen ist. Auch gehen wir der Frage nach, ob die EU-Reglementierungen tatsächlich zu einer Senkung des Energieverbrauchs geführt haben oder nicht.

Jedes Gerät, das sich in einem Ausstellungs- oder Verkaufsraum befindet, muss das EU-Energie-Label deutlich sichtbar an der Gerätevorderseite bzw. an der Geräteoberseite tragen. Laut EU-Verordnung müssen Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Lampen, Raumklimageräte, Elektrobacköfen, Fahrzeuge und Fernsehgeräte ein entsprechendes Label tragen.

Welche Energieeffizienzklassen gibt es und wie werden sie für ein Gerät ermittelt?

Die Energieeffizienzklassen reichen von G (vergleichsweise ineffizient) bis A (vergleichsweise effizient). Die Skala kann nach oben hin erweitert werden, derzeit gibt es zusätzlich die Klassen A+, A++ und A+++, welche noch energieeffizientere Geräte kennzeichnen. Bei der Ermittlung der Energieeffizienz wird ein Referenzgerät mit dem Gerät verglichen, welches das Label erhalten soll. Hierzu sei angemerkt, dass neben der Klasse auch klassenspezifische Merkmale wichtig sind – so gibt es unterschiedliche Referenzgeräte in Abhängigkeit von der Bildschirmdiagonale eines Fernseher oder des Rauminhaltes eines Kühlschranks. Danach wird ermittelt, wie die Energieeffizienz des getesteten Geräts im Vergleich zum Referenzgerät ist.

Übrigens gibt es die Referenzgeräte nicht in der Praxis, sondern nur deren Eigenschaften auf dem Papier – diese wurden zur Einführung des Labels definiert. Je effizienter das getestete Gerät, desto besser die Einstufung. Je nach Geräteklasse unterscheidet sich die prozentuale Energieeffizienz im Vergleich zum Referenzgerät, um eine bestimmte Energieeffizienzklasse zu erreichen. Während ein Fernsehgerät für die Einstufung A+++ 10 % der Energie des Referenzgeräts verbrauchen und somit 90 % effizienter sein muss, sind es bei Haushaltsgeschirrspülern 50 % im Vergleich zum Referenzgerät. Die Ursache liegt hier im möglichen Einsparpotenzial begründet.

Der technische Fortschritt ist auch der Grund, weshalb die Skala von A bis G um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert werden musste. Denn mit der Zeit erreichten Geräte einer Klasse ohne Probleme ausnahmslos die Energieeffizienzklasse A – um den Herstellern einen Ansporn zu geben und dem Stand der Technik gerecht zu werden, erfolgte eine Erweiterung der Skala.

Welche zusätzlichen Angaben liefert das Energieverbrauchsetikett?

Zugegeben, es ist ziemlich schwer, genaue Energieverbrauchsunterschiede auszumachen, wenn zwei Geräte miteinander verglichen werden. Deshalb finden sich seit einiger Zeit zusätzliche Angaben auf den Geräten. Jetzt wird nicht nur die Energieverbrauchsklasse angezeigt, sondern auch praktische Verbrauchswerte. Bei Geschirrspülern wird etwa der Wasser- und Energieverbrauch pro Spülgang angegeben, be Lampen der Wirkungsgrad – so fällt es Verbrauchern leichter, zu vergleichen und praktische Angaben zu erhalten. Bei der Auswahl eines Elektrogeräts sollten Sie deshalb immer auch auf diese Angaben achten, nicht nur auf die Energieeffizienzklasse. Denn auch innerhalb derselben Effizienzklasse kann es Unterschiede beim Wasser- und Energieverbrauch bzw. Wirkungsgrad geben.


Minimalanforderungen ändern sich dynamisch – Geräte sollen energieeffizienter werden. (Bild: mervas / Shutterstock.com)
Minimalanforderungen ändern sich dynamisch – Geräte sollen energieeffizienter werden. (Bild: mervas / Shutterstock.com)


Minimalanforderungen ändern sich dynamisch – Geräte sollen energieeffizienter werden

Die Europäische Union definiert, welche Mindeststandards ein Gerät erfüllen muss, um zugelassen zu werden. Diese Einstufung erfolgt dynamisch. So sollen mittel- bis langfristig immer energieeffizientere Geräte verkauft werden. Dies ist am Beispiel von Wäschetrocknern gut ersichtlich: Während Neugeräte, die ab November 2013 verkauft werden, noch mindestens die Energieeffizienzklasse C erfüllen mussten, dürfen ab November 2015 nur solche verkauft werden, die Energieeffizienzklasse B oder besser erfüllen. Ein gleiches Muster ist bei allen anderen Geräteklassen erkennbar, die ein Label tragen müssen.

Welche Auswirkungen hat das Energieverbrauchsetikett seit seiner Einführung?

Die Europäische Union erfasst, welche Energieeffizienzklasse die verkauften Geräte einer Geräteklasse jeweils haben und in welcher Anzahl sie verkauft werden. Dadurch sind zuverlässige Studien möglich, um die Verbrauchssenkung seit der Einführung des Energieverbrauchsetiketts zu ermitteln. Die Datensätze der Europäischen Union ergeben, dass im Zeitraum 1996 bis 2011 bei kennzeichnungspflichtigen Geräten eine durchschnittliche Verbrauchssenkung von 73 % stattgefunden hat. Die höchste Verbrauchssenkung wurde demnach bei Wäschetrocknern (69 %), Gefrierschränken (68 %) und Kühlschränken (63 %) erzielt. Bei Waschmaschinen (38 %) waren die Erfolge vergleichsweise gering.

Es ergibt sich die berechtigte Frage, ob die Hersteller auch ohne die Kennzeichnungspflicht energieeffizientere Geräte entwickelt und auf den Markt gebracht hätten. Es ist anzunehmen, dass die EU-Reglementierung den Prozess beschleunigt und das Bewusstsein von Herstellern und Verbrauchern für die Problematik geweckt hat.

 

Oberstes Bild: © Jane0606 – Shutterstock.com

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-14').gslider({groupid:14,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});