Stromanbieter wechseln – das müssen Sie beachten

Durch die Liberalisierung des Strommarktes ist es dem Verbraucher seit geraumer Zeit gestattet, den Stromanbieter zu wechseln.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Möglichkeit von vielen nicht in Betracht gezogen wird, sei es aus Bequemlichkeit oder aus Unkenntnis.

Bei der Stromrechnung gutes Geld sparen

Dabei gibt es eine ganze Reihe von Gründen, einen neuen Anbieter zu wählen. Das Leitmotiv ist in der Regel der Wunsch, an der Stromrechnung zu sparen, stellt diese doch einen oft schmerzhaften Posten im Haushaltsbudget dar. Das Thema Strompreise ist eher unsexy, niemand beschäftigt sich gerne damit. Dies wissen auch die Stromkonzerne und drücken Preiserhöhungen ohne grossen Gegenwind durch. Auch ein Umzug bedingt die Notwendigkeit eines Wechsels.

Wer interessiert daran ist, Strom aus sauberen Energiequellen wie Wind, Wasser und Sonne zu beziehen, der kann zu einem Anbieter für Ökostrom übersiedeln.

Der Wechsel an sich stellt keine allzu hohen Anforderungen. Die Vielzahl der Anbieter und das Verbraucherverhalten lassen den Markt aber unübersichtlich erscheinen. Wer einen massgeschneiderten Stromanbieter finden will, muss sich auf eine ausgiebige Recherche gefasst machen. Ein Portal für Verbraucher wie Verivox vereinfacht Stromanbieter-Wechsel entscheidend.

Stromanbieter in Deutschland wechseln – wann lohnt sich das?

Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde des deutschen Strommarktes ist stark daran interessiert, den Wettbewerb zu intensivieren. Deshalb erleichtern die gesetzlichen Bestimmungen den Wechsel des Anbieters.

Heute gibt es ca. 1.000 Energieversorger, die über 17.000 verschiedene Tarife anbieten. Diese müssen sich um neue Kunden bemühen und locken mit günstigen Preisen. Viele offerieren einen saftigen Wechselbonus. Je nach Wohnort und Stromlieferant lassen sich bei einem Wechsel bis zu 550 Euro im Jahr einsparen. Da die grosse Mehrzahl der Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten hat, wechseln Sparfüchse deshalb jährlich.

Kündigungsfrist des Stromanbieters beachten

Wie bei jedem anderen Kontrakt enthält auch der Vertrag mit dem Stromlieferanten eine Kündigungsfrist. Diese kann je nach Anbieter auf zwei Wochen bis zu drei Monaten angelegt sein. Im Normalfall sind diese Fristen einzuhalten. Dabei muss der Verbraucher den Vertrag nicht selbst kündigen. Diese Formalitäten übernimmt der neue Anbieter. Es gibt jedoch Ausnahmen beim sogenannten Sonderkündigungsrecht. Bei einer Tariferhöhung oder bei einem Umzug sollte man dem Stromanbieter selbst kündigen, da diese Fristen dann sehr kurzfristig angelegt sind. Digitalisierte Formulare zum Ausdrucken finden sich inzwischen zuhauf auf den einschlägigen Portalen.

Speziell beim Umzug bleiben einige Fragen zu klären. So gilt das Sonderkündigungsrecht dann nicht, wenn der neue Wohnort im Einzugsgebiet des alten Anbieters liegt. Wer seinen aktuellen Versorger beibehalten will, sollte ihm das mindestens sechs Wochen vor Termin mitteilen.

Welche Daten werden benötigt?

Wer sich dazu entschlossen hat, einen neuen Stromanbieter zu beauftragen, der muss folgende Angaben für den korrekten Ablauf des Wechsels zur Hand haben:

  • Postleitzahl des aktuellen oder des künftigen Wohnorts
  • Zählernummer
  • Name des aktuellen Stromanbieters
  • aktuell gültige Kundennummer
  • Zählerstand zum Zeitpunkt des eigentlichen Wechsels
  • Starttermin für die Lieferung des neuen Anbieters

Vom Zeitpunkt der Beantragung des neuen Tarifs bis zur Lieferung ist mit einer Frist zu rechnen, die sich zwischen drei bis sechs Wochen hinziehen kann. Zu Verzögerungen kann es nur dann kommen, wenn fehlerhafte Angaben gemacht werden oder Kündigungsfristen falsch interpretiert wurden.

Bei der Umstellung selbst kommt es zu keinen Stromausfällen. Es werden weder Leitungen umgelegt noch kommt ein Techniker ins Haus. Leitungen und Zähler verbleiben in Besitz des Netzbetreibers. Dieser bleibt auch weiterhin verantwortlich für Wartung und Reparatur. Zudem ist der Grundversorger vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, in Notfällen einzuspringen.

Wechsel zu Ökostrom

In Zeiten des Klimawandels ist sowohl Energiesparen als auch der Wechsel zu einem Ökostromanbieter sinnvoll. Der Begriff Ökostrom ist nicht gesetzlich geschützt. So lässt der Bundesverband Erneurbare Energie e. V. (BEE) aufgrund der lockeren Sprachregelung zurzeit alles zu, das zumindest zu 50 % aus erneuerbaren Energien stammt.

Deshalb ist auf die Zertifizierung ein Augenmerk zu legen. 100 % erneuerbare Formen der Energiegewinnung sind in Deutschland nur mit dem TÜV Süd-Siegel garantiert. Das entsprechende Pendant in der Schweiz firmiert unter dem Namen Naturemade star.

 

Titelbild: CHAINFOTO24 – shutterstock.com

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